In Absprache mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB BS) gibt es für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf körperliche und motorische Entwicklung folgenden Verfahrensablauf:
Kinder und Jugendliche, die erhebliche Beeinträchtigungen in der Motorik, der Koordination oder der Wahrnehmung aufweisen sowie solche, die schwer und chronisch erkrankt sind, können sonderpädagogische Unterstützung erhalten.
Die Unterstützung ist je nach Bedarf und Bedürfnis von Schülern, Eltern, Lehrkräften und Institutionen unterschiedlich ausgeprägt:
Zur Festlegung, welcher Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt, gibt es klare rechtliche Vorgaben durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig.
Besucht ein Kind noch keine Schule und zeigt deutliche Auffälligkeiten im Bereich der Motorik und/oder Perzeption, so sollten Eltern frühzeitig Kontakt zur Wohngebiets-Grundschule aufnehmen. Ein Gespräch sollte mit der Schulleitung bis spätestens Januar vor der Einschulung geführt worden sein! Eltern bringen zu diesem Gespräch bitte wichtige therapeutische, medizinische und pädagogische Unterlagen in Kopie mit. Hierdurch kann der Bedarf durch die Schulleitung und das zuständige Förderzentrum (kmE) besser abgeschätzt werden und eine zielgerichtete Überprüfung erfolgen.
Bei Kindern mit deutlichen Auffälligkeiten in der Motorik, sendet die Schule bitte folgende Unterlagen an die Hans-Würtz-Schule:
Die Schulleitung und das zuständige Förderzentrum prüfen anhand der vorliegenden Berichte, der Beschreibungen durch die Eltern sowie durch weitere Kenntnisse, ob ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet werden soll.
Die Schulleitung der zuständigen Schule leitet nicht das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ein, sondern beantragt mit nachfolgender Beratungsanfrage und Unterlagen zunächst Beratung.
Hierzu sendet die Schule bitte folgende Unterlagen an die Hans-Würtz-Schule:
Nach der Anfrage wird eine Lehrkraft des Mobilen Dienstes mit der Beratung beauftragt und wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Besteht eine begründete Vermutung, dass ein Verfahren zu einer Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs kmE eingeleitet werden sollte, kann dieser jetzt oder im Verlauf der nächsten Beratungsbesuche erfolgen.
Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte direkt an uns!